Der ADFC hat in einer kompakten Übersicht die ab 28.4.2020 geltenden Neuregelungen für den Radverkehr zusammengefasst:
Pflichtabstand Innerorts
Auszug
Nebeneinanderfahren ist erlaubt
Mit der StVO-Novelle ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, dass man zu zweit nebeneinander mit dem Rad fahren darf. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden.